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Ordensregel (gültige Fassung)

(Allgemeine Regel des unter dem Namen »Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland« bestehenden und wirkenden Freimaurer-Ordens)

1. Die „Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland“ ist eine durch ein feierliches Gelübde geschlossene Bruderschaft.

2. Der Freimaurer-Orden setzt den Glauben an GOTT, den er unter dem Bilde des „Dreifach Großen Baumeisters der ganzen Welt“ verehrt, und an die göttliche Weltordnung voraus. Ohne diese Voraussetzung kann die Lehr- und Übungsweise des Ordens nicht wirksam werden.

3. Die Lehrart der Großen Landesloge ist auf das Christentum gegründet. Unter Christentum ist aber nicht die Zusammenfassung bestimmter Glaubensartikel zu verstehen, sondern die alleinige »Lehre Jesu Christi«, wie sie in der Heiligen Schrift enthalten ist.

Die Bibel bleibt daher die unerschütterliche Grundlage unserer Ordenslehre; sie ist die Hauptquelle unseres Bekenntnisses, unser höchstes auf dem Altar liegendes maurerisches Licht.

4. Im Bewußtsein ihrer Gotteskindschaft nennen sich die Ordensmitglieder untereinander BRÜDER und fühlen sich in diesem Brudersinn mit allen Freimaurern der Welt verbunden.

Die Ordensmitglieder achten die religiöse Überzeugung eines jeden anderen Menschen.

5. Der Freimaurer-Orden verlangt von jedem Mitglied ständige Arbeit an der Ausbildung seiner Persönlichkeit. Vernunft und Gewissen, innere Freiheit und Selbsterkenntnis sowie das Bewußtsein der Verantwortung sind wesentliche Mittel, sich der Erkenntnis des Ursprungs, des Wesens und der Bestimmung des Menschen und allen Seins zu nähern.

6. Die Mitglieder des Freimaurer-Ordens sind verpflichtet, sich nach Kräften zu bemühen, um Verwirklichung der Menschenrechte und der Menschenwürde sowie des Friedens und der Eintracht in der Welt.

Mit ihrem Vaterlande fühlen sie sich treu verbunden. Andersdenkenden gegenüber sollen sie duldsam sein.

Sie sollen die Schwachen, Unterdrückten und Leidenden schützen. Demut im Glück, Geduld im Leiden, Mäßigkeit und Standhaftigkeit sowie die Erfüllung übernommener Pflichten sind Eigenschaften, die von einem Freimaurer erwartet werden.

7. Um diese Ziele zu erreichen, ermöglicht der Freimauer-Orden seinen Mitgliedern, sich durch eine stufenweise fortschreitende Lehr- und Übungsart weiterzubilden und zur Entfaltung zu bringen. Sie wird KÖNIGLICHE KUNST genannt und soll in ihrer Eigenart und ihrem Wesen unverändert bleiben.

8. Der Freimaurer-Orden ist in seiner Lehre und seinem Aufbau ein Ganzes. Seine Brüder sollen ihm mit Hingabe und Treue angehören. Jeder soll eingedenk sein, daß er durch sein Verhalten für das Ansehen des ganzen Ordens mitverantwortlich ist.

9. Der Freimaurer-Orden verpflichtet seine Mitglieder zur gewissenhaften Einhaltung seiner Gesetze und Ordnungen. In Ordensangelegenheiten sind alle Brüder dem Ehrenrecht des Ordens unterstellt.

 

Als Tag der Verkündigung der neuen Ordensregel bestimme ich

den Tag des Großen Ordensfestes, den 24. März 1973.

 

Die Ordensregel tritt mit diesem Tage in Kraft.

 

Gegeben auf der Höhe im Osten

am 24. März 1973

 

Robinson Schellack

Ordens+Meister

 

© Text von der GLL FvD stammt aus dem „Blauen Gesetzbuch“, Kennziffer 1.3.1